Alimentation zu gering - hohe Nachzahlung für Zollbeamte 
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu im II. Vj. 2026 eine Broschüre heraus (unmittelbar nach Beschluss eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Aktuelles für Zollbeamte: Lehre auf Distanz unter Aussetzung des Präsenzbetriebs soll fortgeführt werden

BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 25,00 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte,  Beamten-versorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich (auch für Mitarbeiter/innen der öffent-lichen Verwaltung geeignet). Das BEHÖRDEN-ABO>>> kann hier bestellt werden

ACHTUNG Neue Broschüre zum vorbestellen:

Teilweise fünfstellige Nachzahlungen für Beamtinnen & Beamte in Bund und Ländern durch Neuregelung der amtsangemessen Alimentation >>>zur (Vor)Bestellung  

PDF-SERVICE: zehn eBooks zu den wichtigsten Themen für Beamte und dem Öffentlichen Dienst
Für nur 15 Euro im Jahr können Sie mehr als zehn Taschenbücher als eBook herunterladen, u.a. das eBook Tarifrecht. Daneben finden Sie die Bücher zu Beamtenrecht, Besoldung, Beamtenversorgung, Beihilfe sowie Nebentätigkeitsrecht und Frauen im öffentlichen Dienst.

Sie können die eBooks herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen


Aktuelles aud dem Bereich Zoll- und Finanzen.

Der BDZ berichtet am 25.11.2020:

 

Lehre auf Distanz unter Aussetzung des Präsenzbetriebs soll fortgeführt werden

Aufgrund der nach wie vor hohen Infektionszahlen soll der Präsenzbetrieb in den Studiengängen Zoll und Verwaltungsinformatik auch über den 27. November 2020 hinaus ausgesetzt werden. So sieht es ein Bericht der Direktion IX an das BMF vor.

Um eine längerfristige Planungssicherheit zu erhalten, soll nun eine Entscheidung getroffen werden, die den gesamten noch verbleibenden Studienabschnitt bis Anfang Februar 2021 über Bestand hat. Auf diese Weise sollen methodisch-didaktische Reibungsverluste vermieden werden. Eine Rückkehr des Grundstudiums an das BWZ/den FB Finanzen im Januar wird aufgrund der Weihnachtstage und Sylvester kritisch gesehen, da in dieser Zeit wieder mit vermehrten Kontakten zu rechnen ist. Mit dem Aussetzen des Präsenzbetriebes soll den Studierenden, den Lehrenden und der Lehrverwaltung eine Möglichkeit eröffnet werden, eine längerfristige Unterrichts- und Lehrplanung vorzunehmen.

Für die beiden Gruppen des Grundstudiums würden so jeweils eine Woche Präsenzlehre im Dezember und zwei Wochen im Januar wegfallen. Die Zwischenprüfung würde dann, wie geplant, vom 8. -12. Februar 2021 stattfinden.

Dabei wird an dem fachdidaktischen Lehrkonzept „Ein Fach pro Tag“ festgehalten und auf die bereits erprobten Lehrformen („Big Blue Button“, angeleitetes Selbststudium) zurückgegriffen. Soweit erforderlich, um den Wegfall von lediglich in der Präsenz einsetzbaren (Honorar-)Lehrenden aufzufangen, werden 14er-Kurse zu digitalen Groß-Vorlesungen mit maximal 84 Teilnehmer(innen) zusammengeführt und über das Format „Big Blue Button“ unterrichtet.

Für das Hauptstudium I war im Dezember eine Präsenzphase vorgesehen, die nun wegfallen soll.

Wie die Leistungstests im Hauptstudium I und die Zwischenprüfung im Grundstudium durchgeführt werden soll, muss noch entschieden werden.

Im Studiengang Verwaltungsinformatik (VIT) sollte bis Ende Februar 2021 die Lehre in Präsenz stattfinden. Auch in diesem Studiengang, der seit dem 28. Oktober 2020 mittels digitaler Lehre auf Distanz ausgebildet wird, habe sich diese Lehrform bewährt und soll weitergeführt werden.

Durchführung von Prüfungen VIT

Die im Zeitraum vom 14.-18. Dezember 2020 zu schreibenden Klausuren des Hauptstudiums I sollen unverändert unter Einhaltung der geltenden Hygienevorgaben am Standort in Münster durchgeführt werden.

Aus Sicht des BDZ sind die geplanten Maßnahmen im Sinne des Infektionsschutzes nachvollziehbar. Dennoch stellen sie eine erhebliche Belastung für die Studierenden dar. Daher muss aus Sicht des BDZ sichergestellt sein, dass die Lernplattformen zuverlässig funktionieren und die Dozentinnen und Dozenten für Fragen der Studierenden erreichbar sind.

Quelle: Pressemeldung des BDZ vom 25.11.2020


Exklusives Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro

seit dem Jahr 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - informiert der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamtinnen und Beamte die Beschäftigten zu wichtigen Themen rund um Ein-kommen und Arbeitsbedingungen der öffentlichen Verwaltung, u.a. Zollbeamte. Insgesamt finden Sie auf dem USB-Stick (32 GB) drei Ratgeber & fünf eBooks, z.B. Tarifrecht (TVöD, TV-L), Nebentätigkeitsrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld und Frauen im öffentlichen Dienst. Daneben gibt es drei OnlineBücher: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht (Bund/Länder) >>>zur Bestellung



Red 20260415 / Red 20201130

Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.zollbeamte.de © 2026